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Fiktionsbescheinigung

Von Claudia Gerling | Mar 13, 2024

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Fiktionsbescheinigung ist eine amtliche Bescheinigung, die von den deutschen Ausländerbehörden ausgestellt wird. Sie wird verwendet, um den Aufenthaltsstatus einer Person zu dokumentieren, wenn über ihren Antrag auf Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels noch nicht entschieden wurde.

Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung

Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die Person einen Antrag auf Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben. Des Weiteren darf der Antragsteller nicht abgeschoben oder zur Ausreise aufgefordert worden sein. Außerdem darf kein Aufenthaltsverbot gegen die Person vorliegen.

Gültigkeitsdauer und Rechtsfolgen der Fiktionsbescheinigung

Die Gültigkeitsdauer einer Fiktionsbescheinigung hängt von der Dauer des Verfahrens zur Entscheidung über den Aufenthaltstitel ab. Sie wird normalerweise für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt, in der Regel für mehrere Monate. Während dieser Zeit bleibt der Aufenthaltsstatus des Betroffenen unverändert. Das bedeutet, dass die Person während der Gültigkeitsdauer der Fiktionsbescheinigung weiterhin in Deutschland bleiben darf, auch wenn der eigentliche Aufenthaltstitel noch nicht erteilt wurde.

Beantragung und Ablauf der Fiktionsbescheinigung

Die Beantragung einer Fiktionsbescheinigung erfolgt in der Regel zusammen mit dem Antrag auf Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels. Der Antragsteller muss bei der Ausländerbehörde persönlich vorsprechen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Dazu gehören unter anderem ein gültiger Pass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet die Ausländerbehörde über die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung.

Fiktionsbescheinigung Fiktionsbescheinigung, Fotograf: Jaime Reimer

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Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung

Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die du beachten solltest:

Laufendes Verfahren zur Aufenthaltsgenehmigung

Du musst ein laufendes Verfahren zur Erteilung oder Verlängerung deines Aufenthaltstitels haben, um eine Fiktionsbescheinigung beantragen zu können. Dies bedeutet, dass du bereits einen Antrag bei der Ausländerbehörde eingereicht haben musst, aber noch keine endgültige Entscheidung über deinen Aufenthaltstitel vorliegt.

Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, musst du dich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Dies bedeutet, dass dein bisheriger Aufenthaltstitel noch gültig sein muss oder du möchtest eine Verlängerung deines Aufenthaltstitels beantragen.

Keine Abschiebung oder Ausreiseaufforderung

Du darfst nicht von einer Abschiebung oder einer Aufforderung zur Ausreise betroffen sein, um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten. Wenn dies der Fall ist, hast du in der Regel kein Anrecht auf eine solche Bescheinigung.

Kein Aufenthaltsverbot

Es darf kein Aufenthaltsverbot gegen dich verhängt worden sein, um eine Fiktionsbescheinigung beantragen zu können. Ein Aufenthaltsverbot kann aus verschiedenen Gründen verhängt werden, wie z.B. aufgrund von Straftaten oder anderen schwerwiegenden Rechtsverletzungen.

Vollständige und korrekte Antragsunterlagen

Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, musst du alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig und korrekt bei der Ausländerbehörde einreichen. Dazu gehören in der Regel ein gültiger Pass, biometrische Passfotos, Nachweise über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und andere relevante Dokumente.

Das waren die wichtigsten Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung. Wenn du diese Kriterien erfüllst, kannst du einen Antrag stellen und im laufenden Verfahren weiterhin legal in Deutschland bleiben, bis über deinen Antrag entschieden wurde.

Ausländerbehörde Ausländerbehörde, Fotograf: Arthur Brognoli

Gültigkeitsdauer und Rechtsfolgen der Fiktionsbescheinigung

Die Fiktionsbescheinigung ist für einen begrenzten Zeitraum gültig, der von der Dauer des Verfahrens zur Entscheidung über den Aufenthaltstitel abhängt. Während dieser Zeit behältst du deinen rechtlichen Status in Deutschland bei, auch wenn über deinen Antrag noch nicht entschieden wurde.

Die Rechtsfolgen einer Fiktionsbescheinigung sind vielfältig:

Fortbestand des Aufenthaltsrechts

Mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung kannst du weiterhin legal in Deutschland bleiben, auch wenn dein eigentlicher Aufenthaltstitel noch nicht erteilt wurde oder abgelaufen ist. Dein Aufenthaltsrecht bleibt während der Gültigkeitsdauer der Fiktionsbescheinigung bestehen.

Zugang zu sozialen Leistungen

Mit einer Fiktionsbescheinigung hast du weiterhin Anspruch auf bestimmte soziale Leistungen, wie zum Beispiel Krankenversicherung und andere soziale Unterstützung. Dein rechtlicher Status mit einer Fiktionsbescheinigung ermöglicht dir den Zugang zu diesen Leistungen während des laufenden Verfahrens.

Arbeitsrechtlicher Status

Mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung darfst du weiterhin in Deutschland arbeiten. Du behältst deinen rechtlichen Status als Arbeitnehmer während der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung bei.

Rechtsschutz

Eine Fiktionsbescheinigung gewährt dir Rechtsschutz und schützt dich vor einer möglichen Abschiebung oder anderen Maßnahmen, solange die Bescheinigung gültig ist. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Rechtsfolgen nur während der Gültigkeitsdauer der Fiktionsbescheinigung gelten.

Fiktionsbescheinigung-1 Fiktionsbescheinigung-1, Fotograf: Max Vakhtbovycn

Beantragung und Ablauf der Fiktionsbescheinigung

Antragsstellung bei der Ausländerbehörde

Die Beantragung einer Fiktionsbescheinigung erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde. Du musst persönlich dort vorsprechen und den Antrag stellen. Es ist wichtig, dass du alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt vorbereitest, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Notwendige Unterlagen

Bei der Beantragung einer Fiktionsbescheinigung musst du bestimmte Unterlagen vorlegen. Dazu gehören in der Regel:

  • Dein gültiger Reisepass oder ein anderer Nachweis deiner Identität
  • Aktuelle biometrische Passfotos
  • Nachweise über den aktuellen Status deines Aufenthalts, wie zum Beispiel ein abgelaufener oder anstehender Aufenthaltstitel, Kopien von Antragsunterlagen oder eine Bescheinigung über das laufende Verfahren zur Aufenthaltsgenehmigung
  • Unterlagen, die deine Angaben zur Antragsberechtigung unterstützen, wie zum Beispiel Nachweise über eine laufende Beschäftigung oder die Ernährungssicherung während des Verfahrens

Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Unterlagen in deinem spezifischen Fall benötigt werden, um alle erforderlichen Dokumente zur Beantragung der Fiktionsbescheinigung vorbereiten zu können.

Prüfung und Ausstellung

Nachdem du den Antrag und die Unterlagen bei der Ausländerbehörde eingereicht hast, werden diese geprüft. Die Behörde überprüft unter anderem, ob du die erforderlichen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erfüllst. Ist dies der Fall, wird die Fiktionsbescheinigung ausgestellt.

Gültigkeitsdauer und Verlängerung

Eine Fiktionsbescheinigung hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die von der Dauer des Verfahrens zur Entscheidung über deinen Aufenthaltstitel abhängt. Du kannst die Gültigkeitsdauer einer Fiktionsbescheinigung nicht verlängern. Stattdessen musst du einen Antrag auf Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen.

Es ist wichtig, dass du den Ablauf deiner Fiktionsbescheinigung im Blick behältst und rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung deines Aufenthaltstitels stellst, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Ausländerbehörde-1 Ausländerbehörde-1, Fotograf: MART PRODUCTION

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Häufige Fragen

Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, muss der Antragsteller nachweisen, dass er einen Asylantrag gestellt hat und sich aktuell noch in Deutschland aufhält. Zudem muss glaubhaft gemacht werden, dass die Entscheidung über den Asylantrag noch aussteht und keine Abschiebungsandrohung vorliegt.

Eine Fiktionsbescheinigung gilt für die Dauer von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Frist kann sie verlängert werden, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Mit einer Fiktionsbescheinigung erhält der Antragsteller eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, die es ihm erlaubt, rechtmäßig in Deutschland zu bleiben und bestimmte Rechte in Anspruch zu nehmen, wie beispielsweise den Zugang zu medizinischer Versorgung und Sozialleistungen.

Die Beantragung einer Fiktionsbescheinigung erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde. Hier müssen die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden, um die Voraussetzungen für die Ausstellung zu erfüllen.

Wenn die Fiktionsbescheinigung abläuft, verliert der Inhaber seinen vorübergehenden Aufenthaltsstatus. Es ist jedoch möglich, eine Verlängerung zu beantragen, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Ja, mit einer Fiktionsbescheinigung ist es grundsätzlich möglich, einer Beschäftigung nachzugehen. Es gelten jedoch bestimmte Einschränkungen und Bedingungen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

Die Gültigkeit einer Fiktionsbescheinigung berechtigt in der Regel nicht zum internationalen Reisen. Für Reisen außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen ein zusätzliches Reisedokument erforderlich.

Ja, eine Fiktionsbescheinigung kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

Für die Beantragung einer Fiktionsbescheinigung müssen in der Regel der Asylantrag, der Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland und gegebenenfalls weitere Dokumente vorgelegt werden. Die genauen Anforderungen können je nach Ausländerbehörde variieren.

Ja, mit einer Fiktionsbescheinigung ist es grundsätzlich möglich, in Deutschland zu studieren. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen, die von der jeweiligen Hochschule und den zuständigen Behörden festgelegt werden.

Über den Autor Claudia Gerling

Hallo! Ich bin Claudia Gerling, 45 Jahre alt, und von Beruf Architektin in Bielefeld. Wenn ich nicht gerade an Bauplänen arbeite, widme ich mich meiner zweiten Leidenschaft: dem Schreiben. an dem ich meine Erfahrungen und Erkenntnisse zu verschiedenen Themen mit anderen teile.

Auf verschiedenen Online-Plattformen experimentiere ich mit einer Vielzahl von Interessensgebieten und erforsche die Freuden und Herausforderungen, die sie mit sich bringen. Meine Blogbeiträge sind ein Kaleidoskop meiner Erfahrungen, in dem ich Geschichten und Einblicke in verschiedene Bereiche teile. Hier finden sich auch Tipps und Ratschläge für andere Interessierte, egal ob Anfänger oder Fortgeschrittene.
Als jemand, der sich für vielfältige Themen begeistert, integriere ich auch gerne unterschiedliche Aspekte in meine Blogbeiträge, die ich auf verschiedenen Websites präsentiere.

Claudia Gerling

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