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Überbrückungshilfe für Unternehmen: Antragstellung leicht gemacht

Von Elke Kappen | Jun 27, 2024

Was ist die Überbrückungshilfe und wie beantrage ich sie?

Was ist die Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Sie soll den Liquiditätsengpass überbrücken und existenzbedrohende wirtschaftliche Schäden abwenden. Die Überbrückungshilfe wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Zusammenarbeit mit den Bundesländern angeboten.

Voraussetzungen für die Beantragung der Überbrückungshilfe

Um die Überbrückungshilfe beantragen zu können, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu den allgemeinen Kriterien gehören:

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
  • Es muss nachweislich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen sein, beispielsweise durch Umsatzeinbußen oder behördliche Schließungen.
  • Der Umsatzrückgang im Förderzeitraum muss mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum betragen.

Darüber hinaus gelten je nach Branche und Unternehmensgröße weitere spezifische Bedingungen. Detaillierte Informationen zu den konkreten Anforderungen finden sich auf der offiziellen Internetseite des BMWi.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Überbrückungshilfe

1. Prüfe die Voraussetzungen: Überprüfe sorgfältig, ob dein Unternehmen die erforderlichen Voraussetzungen für die Beantragung der Überbrückungshilfe erfüllt. Beachte dabei sowohl die allgemeinen als auch die branchenspezifischen Kriterien.

2. Registriere dich auf der Plattform: Um die Überbrückungshilfe beantragen zu können, musst du dich zunächst auf der entsprechenden Plattform registrieren. Halte alle relevanten Unternehmensdaten sowie die erforderlichen Nachweise bereit.

3. Fülle den Antrag aus: Nach der Registrierung kannst du den Antrag auf Überbrückungshilfe ausfüllen. Achte dabei darauf, alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt einzutragen.

4. Ergänze die notwendigen Dokumente: Um den Antrag zu vervollständigen, musst du verschiedene Unterlagen hochladen. Dazu gehören beispielsweise Umsatzsteuervoranmeldungen und Nachweise über den Umsatzrückgang.

5. Prüfe den Antrag und reiche ihn ein: Überprüfe den ausgefüllten Antrag und alle hochgeladenen Dokumente sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Anschließend kannst du den Antrag einreichen.

6. Warte auf die Bewilligung: Nach dem Einreichen des Antrags wird dieser von den zuständigen Stellen geprüft. Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, wirst du darüber informiert.

7. Erhalte die Überbrückungshilfe: Bei positiver Prüfung wird die Überbrückungshilfe auf dein angegebenes Konto überwiesen.

Unternehmen beantragt Überbrückungshilfe Unternehmen beantragt Überbrückungshilfe, Fotograf: Marc Mueller

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Voraussetzungen für die Beantragung der Überbrückungshilfe

Um die Überbrückungshilfe für Unternehmen beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die genauen Bedingungen können je nach Bundesland und Branche variieren, jedoch gibt es einige grundlegende Kriterien, die in der Regel erfüllt werden müssen. Hier sind die wichtigsten:

Allgemeine Voraussetzungen

  • Unternehmenssitz in Deutschland: Das Unternehmen muss seinen rechtlichen Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben, um die Überbrückungshilfe beantragen zu können.
  • COVID-19-bedingte Umsatzeinbußen: Es muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen aufgrund der COVID-19-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen verzeichnet hat. In der Regel wird ein Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gefordert.
  • Geschäftstätigkeit vor dem 31. Oktober 2020: Das Unternehmen muss vor dem 31. Oktober 2020 gegründet worden sein und über eine aktive Geschäftstätigkeit verfügen.

Branchenspezifische Voraussetzungen

Je nach Branche können spezifische Voraussetzungen für die Beantragung gelten. Hier sind einige Beispiele:

Gastronomie und Tourismus

  • Schließungsanordnung: Unternehmen in der Gastronomie- und Tourismusbranche müssen nachweisen, dass sie aufgrund behördlicher Anordnung während der COVID-19-Pandemie geschlossen werden mussten.
  • Erforderliche Umsatzeinbußen: Es kann einen Mindestumsatzrückgang von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum geben, der nachzuweisen ist.
  • Gegebenenfalls weitere Nachweise: Betriebe in dieser Branche müssen möglicherweise zusätzliche Dokumente wie Gästelisten oder Buchungsunterlagen einreichen.

Kultur- und Veranstaltungsbranche

  • Veranstaltungsabsagen: Unternehmen in der Kultur- und Veranstaltungsbranche müssen nachweisen, dass geplante Veranstaltungen aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt wurden.
  • Umsatzausfälle: Es wird ein erheblicher Umsatzrückgang gefordert, der in der Regel durch Vergleichszahlen aus dem Vorjahreszeitraum belegt werden muss.
  • Weitere Unterlagen: Je nach Art der geplanten Veranstaltungen kann es erforderlich sein, weitere Unterlagen wie Verträge und Programmhefte einzureichen.

Weitere Voraussetzungen

Zusätzlich zu den allgemeinen und branchenspezifischen Bedingungen können weitere Voraussetzungen für die Antragstellung gelten. Beispielsweise kann die Größe des Unternehmens, die Mitarbeiterzahl oder die Art der Rechtsform eine Rolle spielen.

Es ist wichtig, alle geforderten Nachweise und Anforderungen sorgfältig zu prüfen und vollständig einzureichen. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Überbrückungshilfe bewilligt werden und das Unternehmen erhält finanzielle Unterstützung in dieser schwierigen Zeit.

Unternehmen erfüllt Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe Unternehmen erfüllt Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe, Fotograf: Alexander Suhorucov

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Überbrückungshilfe

Um die Überbrückungshilfe für dein Unternehmen zu beantragen, musst du verschiedene Schritte durchlaufen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die dir dabei hilft:

Vorbereitung

Vor dem eigentlichen Antragsprozess ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzuhalten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Steueridentifikationsnummer des Unternehmens
  • Handelsregisternummer oder andere Registrierungsdaten
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung für die Überweisung der Überbrückungshilfe

Sorge dafür, dass du alle erforderlichen Dokumente vorliegen hast, wie beispielsweise Umsatzsteuervoranmeldungen, Finanzbuchhaltung oder andere relevante Belege.

Registrierung auf der Plattform

Um die Überbrückungshilfe zu beantragen, musst du dich zuerst auf der offiziellen Plattform registrieren. Folge den angegebenen Schritten zur Registrierung und fülle alle erforderlichen Informationen aus.

Angaben zum Unternehmen machen

Nach der Registrierung musst du Angaben zu deinem Unternehmen machen. Dazu gehören Informationen wie Unternehmensname, Adresse, Rechtsform und andere relevante Daten. Stelle sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.

Antrag ausfüllen

Sobald du deine Unternehmensinformationen eingetragen hast, kannst du den eigentlichen Antrag auf Überbrückungshilfe ausfüllen. Es ist wichtig, dass du alle Fragen sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortest. Vergewissere dich, dass du alle erforderlichen Informationen und Nachweise einreichst, wie beispielsweise Umsatzrückgänge oder Schließungsanordnungen.

Prüfung und Bewilligung

Nachdem du den Antrag eingereicht hast, wird er von den zuständigen Stellen geprüft. Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Während dieses Prozesses kann es sein, dass du weitere Informationen oder Dokumente vorlegen musst. Halte daher regelmäßig Ausschau nach Benachrichtigungen oder Rückfragen.

Auszahlung der Überbrückungshilfe

Bei einer positiven Prüfung wird die Überbrückungshilfe auf das von dir angegebene Bankkonto überwiesen. Achte darauf, dass du die richtigen Bankdaten angegeben hast, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Unternehmen beantragt Überbrückungshilfe-1 Unternehmen beantragt Überbrückungshilfe-1, Fotograf: Andrea Piacquadio

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Häufige Fragen

Die Überbrückungshilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie finanzielle Einbußen erlitten haben. Sie kann von Unternehmen aller Branchen beantragt werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Um die Überbrückungshilfe beantragen zu können, müssen Unternehmen unter anderem Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum nachweisen, ihren Sitz in Deutschland haben und eine ordnungsgemäße Buchführung führen.

Die Überbrückungshilfe kann über das Antragsportal der Bundesregierung beantragt werden. Dort müssen alle relevanten Angaben zu den Umsatzeinbußen und weiteren Voraussetzungen gemacht werden.

Ja, es gibt eine Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe. Die genauen Fristen werden regelmäßig auf der Webseite der Bundesregierung aktualisiert. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen.

Die Bearbeitungszeit für die Überbrückungshilfe kann variieren, aber in der Regel dauert es einige Wochen, bis über den Antrag entschieden wird. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Für den Antrag auf Überbrückungshilfe werden unter anderem der Umsatzsteuerbescheid, der Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Nachweise zu den Umsatzeinbußen benötigt. Die genauen Anforderungen können auf der Webseite der Bundesregierung eingesehen werden.

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist eine rückwirkende Beantragung der Überbrückungshilfe möglich. Es ist jedoch empfehlenswert, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um eventuelle Nachteile zu vermeiden.

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den Umsatzeinbußen und den betrieblichen Fixkosten des Unternehmens. Die genaue Berechnung erfolgt anhand eines bestimmten Schlüssels, der auf der Webseite der Bundesregierung erläutert wird.

Mit der Überbrückungshilfe können betriebliche Fixkosten wie Mieten, Pachten, Leasingraten, Ausgaben für Energie und Versicherungen sowie weitere laufende betriebliche Kosten abgedeckt werden. Private Ausgaben sind in der Regel nicht förderfähig.

Die Überbrückungshilfe wird für einen begrenzten Förderzeitraum gewährt, der von der Bundesregierung festgelegt wird. Die Dauer kann variieren und ist von der Entwicklung der COVID-19-Pandemie abhängig.

Über den Autor Elke Kappen

Ein herzliches Hallo aus Leipzig! Ich bin Elke Kappen, eine 52-jährige Malerin und Hobby-Bloggerin, die ihre Begeisterung für Kunst und Kreativität in der lebendigen Atmosphäre Leipzigs entfaltet.

Mein Weg in die Welt des Bloggens war eher ein Trampelpfad, den meine Kinder angestoßen haben. Aus Fragen, die ich hatte, wurden Recherchen, aus Recherchen wurde Meinungsaustausch und daraus wurde ich dann selbst zu einer Art Diskussionesleiterin. Meine Blogbeiträge sind eine Plattform, auf der ich Thematiken aus meiner Sicht präsentiere. Egal ob gewöhnlich oder ungewöhnlich, als Künstlerin lege ich besonderen Wert darauf, dass in allem mehr Potenzial steckt und wir so viel voneinander lernen können. Man muss nur offen für verschiedene Themen sein und der erste Schritt ist, sich zu trauen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen.

Elke Kappen

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